Barrierefreiheitserklärung
Der Verein Forschungsinitiative Green Energy Lab ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.greenenergylab.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nicht mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Unter Berufung auf den Paragrafen § 6 Abs. 1 BaFG besteht für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn ständigen Mitarbeiter:innen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, keine Verpflichtung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen. Allerdings ist es ein Anliegen von Green Energy Lab, allen Nutzer:innen einen barrierefreien Zugang zu unseren Websites zu ermöglichen und im Rahmen des vertretbaren Aufwands auch die Standards der Barrierefreiheit so gut es geht zu erfüllen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Selbiges gilt für Live-Übertragungen von Webinaren, Insight Talks und dergleichen.
Viele, vorwiegend ältere, PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer:innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im direkten Einflussbereich von Green Energy Lab liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Über eingebettete Inhalte von anderen Webseiten, Social-Media-Portalen, Streaming-Diensten oder sonstige Webapplikationen sowie Inhalte, auf die extern verlinkt wird, kann keine Aussage bezüglich der Barrierefreiheit getroffen werden.
Die interaktive Innovationslandkarte basiert auf einer Anwendung eines externen Dienstleisters und seitens Green Energy Lab kann keine Aussage über die barrierefreie Nutzbarkeit getroffen werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Green Energy Lab durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 10. Juli 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Kontakt:
Forschungsinitiative Green Energy Lab
E-Mail: welcome@greenenergylab.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren